Rechtstexte
Bayerische Richtlinie für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen
Bayerische Richtlinie für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen
(Bayerische Vorschussrichtlinie – BayVR)
FMBek vom 13. Juli 2015 (FMBl 2015 S. 138)
2030.8.5 – F
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (im Folgenden: Staatsministerium) gibt nachstehende Bestimmungen für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen bekannt: