151 Jahre Maiß-Verlag

Aktuelles

12.11.2019

LDO wird angepasst (BayMBl. 2019 Nr. 517)

Neben redaktionellen Änderungen (Ergänzung der Fachschaftsleitung in §§ 22 und 27 sowie Bezugnahme auf die BayInklR in § 8) wird die Zuständigkeit des Landesamts für Schule hinsichtlich der Elternzeit (§ 12 Abs. 3 Nr. 2) und der Genehmigung von Nebentätigkeit (§ 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2) von Lehrkräften im Arbeitnehmerverhältnis an Realschulen und Beruflichen Oberschulen geregelt. Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 01.01.2020.

11.11.2019

Lehramt für Sonderpädagogik jetzt mit zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (GVBl. S. 618)

Gemäß dem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes vom 05.11.2019 werden beim Studium des Lehramts für Sonderpädagogik künftig zwei sonderpädagogische Fachrichtungen statt wie bisher nur eine vorgeschrieben. Für Studierende, die im Wintersemester 2019/2020 ihr Studium erstmalig aufgenommen haben, ist aber die bisherige Regelung mit nur einer sonderpädagogischen Fachrichtung weiter anzuwenden.

22.08.2019

Arbeitszeit, Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden für Lehrkräfte und Förderlehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen (BayMBl. 2019 Nr. 382–384)

Die schulartübergreifende Unterrichtspflichtzeitverordnung (BayUPZV) vom 11. September 2018 (GVBl. S. 724) wird jetzt auch im Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen durch schulartspezifische Regelungen flankiert. Diese betreffen insbesondere alters- und behinderungsbedingte Stundenermäßigungen für Lehrkräfte und Anrechnungsstunden für Funktionsstellen. 

08.08.2019

Sabbatjahrmodell für Angestellte an staatlichen Schulen (BayMBl. 2019 Nr. 328)

Neben dem Freistellungsmodell für verbeamtete Lehrkräfte gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG gibt es das Sabbatjahrmodell nach §§ 6 Abs. 2, 10 Abs. 6 TV-L. Das Sabbatjahrmodell gilt nicht nur für angestellte Lehrkräfte, sondern ist auch für Verwaltungs- und sonstiges Personal des Freistaats Bayern an Schulen möglich. Die Vereinbarung eines Sabbatjahrmodells erfolgt schriftlich durch einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag gemäß der Mustervereinbarungen des Finanzministeriums. 

05.08.2019

Die Lehrerdienstordnung erhält ein Update (BayMBl. 2019 Nr. 331)

Unter anderem wird Folgendes geändert:

Neben redaktionellen Anpassungen — etwa bei den Verweisen auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der UrlMV sowie bei der aktuellen Bezeichnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus — findet das Landesamt für Schule als zuständige Behörde für Lehrkräfte als Arbeitnehmer an Gymnasien und Kollegs sowie an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens bei hauptberuflicher Tätigkeit (§§ 12 f.) Eingang in die LDO. Ferner wurden neue Bestimmungen zum Datenschutz (§ 14a, § 27 Abs. 7) eingefügt und die Fachschaftsleitung in den § 23 aufgenommen.