Umfangreiche Änderung von BaySchO, GrSO, MSO und GSO (GVBl. S. 420)
Unter anderem wird Folgendes geändert:
In die BaySchO werden Regelungen zu Mobilen Sonderpädagogischen Diensten, die alle Schularten betreffen, integriert (§ 43) und damit die Bedeutung der Inklusion schulartübergreifend hervorgehoben. Durch den neuen Teil 8 zum Datenschutz (§ 46) inklusive der neuen Anlage 2 wird der Einsatz von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulbetrieb aufgenommen und die bisherige DVBayDSG-KM aufgehoben.
Die GrSO erhält Bestimmungen zum Einschulungskorridor, wonach eine Beratung und Empfehlung der Schule die Grundlage für die Entscheidung der Erziehungsberechtigten bildet und die Entscheidung der Erziehungsberechtigten bis zum 10. April schriftlich mitzuteilen ist (§ 2 Abs. 4). Des Weiteren soll die Schulanmeldung künftig im März stattfinden (§ 2 Abs. 2).
In der MSO wird das Pflichtfach „Informatik“ für die Jahrgangsstufen 5 und 7 verankert. Mittelschulen können gegebenenfalls das Zwischenzeugnis künftig auch in den Jahrgangsstufen 6 und 7 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzen (§ 18). Schülerinnen und Schüler dürfen nach dem Erwerb des qualifzierenden Abschlusses die Jahrgangsstufe 9 in der Mittlere-Reife-Klasse besuchen, wenn in Wohnortnähe keine Vorbereitungsklasse vorhanden ist (§ 7 Abs. 5).
Für einige moderne Fremdsprachen und das Fach Mathematik werden die Abiturregelungen in der GSO angepasst (§§ 50, 61, Anlagen 3 und 8).
23.06.2019
Neues Stufenmodell bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe (BayMBl. 2019 Nr. 249)
Die Befähigung von Schülerinnen und Schülern, sich in die Notfallversorgung von Personen mit Herz-Kreislauf-Stillstand stärker einzubringen, soll dazu beitragen, die Laienanimationsrate in Deutschland zu erhöhen. Daher wird ihnen durch regelmäßige Wiederholung spezieller Module zum Thema Wiederbelebung die notwendige Sicherheit vermittelt, im Notfall entsprechend eingreifen zu können. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7/8 erhalten im zweijährigen Turnus die Möglichkeit, in speziellen Modulen (jeweils 2 Unterrichtseinheiten) Kompetenzen im Bereich Wiederbelebung zu erwerben bzw. zu festigen.
28.05.2019
MiB wird zur „Beratung digitale Bildung in Bayern“ (BayMBl. 2019 Nr. 251)
Die digitale Transformation der Schulen und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung führen zu einem erweiterten Beratungs- und Fortbildungsbedarf. Daher wird das Netzwerk der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung (MiB) zur „Beratung digitale Bildung in Bayern“ weiterentwickelt. Die Beraterinnen und Berater unterstützen umfassend u. a. durch Fortbildungsangebote, Konzipierung des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht und bei der Weiterentwicklung der IT-Ausstattung von Schulen. Sie sind im Bereich von Grund- und Mittelschulen dem Schulamt, im Bereich der Förderschulen und der beruflichen Schulen den Regierungen sowie im Bereich von Realschulen, Gymnasien und Beruflicher Oberschule den Ministerialbeauftragten zugeordnet.
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