151 Jahre Maiß-Verlag

Aktuelles

11.03.2024

DSGVO jetzt auf Schulrecht-Online!

Ab sofort finden Sie die deutschsprachige Variante der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016 auf Schulrecht-Online. Alle Änderungen seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 sind eingearbeitet. 

31.01.2024

Entbürokratisierung des bayerischen Schulwesens

Laut Pressemitteilung bzw. KMS vom 31. Januar 2024 möchte Kultusministerin Anna Stolz bürokratische Hemmnisse im bayerischen Schulwesen abbauen, insbesondere solche, die gemäß KMS „einigermaßen rasch“ beseitigt werden können: „unübersichtliche Formulare, umständliche Abstimmungsschleifen, unnötige Dokumentationspflichten oder entbehrliche Verwaltungsvorschriften“. Deswegen wurden der Hauptpersonalrat, die betreffenden Bereichsleitungen der Bezirksregierungen sowie die Dienststellen der Ministerialbeauftragten aufgefordert, die Staatlichen Schulämter sowie die Schulleitungen „in die Ideensammlung“ einzubeziehen und „bis zu 10 Vorschläge in priorisierter Reihenfolge“ bis zum 19. April 2024 an die E-Mail-Adresse entlastung@stmuk.bayern.de zu senden. Anschließend sollen die Vorschläge anonymisiert auf der Homepage des Kultusministeriums präsentiert und deren Umsetzung diskutiert werden.

04.09.2023

Amtliches Schriftwesen an Grund- und Mittelschulen

Gemäß Pressemeldung bzw. KMS Nr. III.3-BO7200.0/13/1 vom 4. September 2023 wird das amtliche Schriftwesen an Grund- und Mittelschulen vereinfacht. Lehrkräfte dieser Schularten müssen ab dem Schuljahr 2023/2024 Jahres-, Wochen- oder Sequenzplanungen bzw. die Dokumentation des Unterrichtsgeschehens nicht mehr routinemäßig bei Schulleitung und/oder Schulaufsicht vorlegen, sondern „nur noch anlassbezogen und im begründeten Einzelfall“. Für den Vorbereitungsdienst gilt diese neue Regelung nicht. Hier bleibt das amtliche Schriftwesen im bisherigen Umfang erhalten.

01.05.2023

Änderung der BaySchO zum 01.05.2023

Nach der Änderung des Art. 89 Abs. 1 Satz 3 Nr. 11 BayEUG zum 01.04.2023 (GVBl. S. 102), die dem Elternbeirat die Eröffnung eines eigenen Kontos ermöglicht, wird die Regelung jetzt in der BaySchO umgesetzt und § 25 BaySchO zum 01.05.2023 durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Schulordnung und weiterer Rechtsvorschriften vom 6. April 2023 entsprechend aktualisiert (GVBl. S. 161).

31.03.2023

Änderung des BayEUG zum 01.04.2023

Heute wurden im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (S. 102) Änderungen des BayEUG verkündet, die am morgigen Tag in Kraft treten. Im Wesentlichen beinhalten diese Änderungen Folgendes:

– Die schulartübergreifende Aufgabe der Berufsorientierung wird in Art. 2 Abs. 1 BayEUG aufgenommen als Ausdruck der Bedeutung und Wertschätzung gegenüber der berufsorientierten Bildung.

– Die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird auch an Berufsschulen und Berufsfachschulen verankert und die Möglichkeit zum Erwerb der Fachhoch- bzw. Hochschulreife in einem neuen Art. 18 übergreifend geregelt (Art. 15, 17, 18).

– Die Zahl der Bezirksschülersprecherinnen und -schülersprecher für die Realschulen und die Berufliche Oberschule erhöht sich jeweils um 1 analog zur gewachsenen Zahl der Schulaufsichtsbezirke (Art. 62 Abs. 6).

– Die Eröffnung eines eigenen Kontos ist dem Elternbeirat bislang nicht möglich gewesen. Art. 89 Abs. 1 Satz 3 Nr. 11 BayEUG wird dahingehend angepasst, dass die dort vorgesehene Ermächtigung sich explizit auch auf Elternbeiräte erstreckt und entsprechende Regelungen in der BaySchO vorgesehen werden können.

– Angesichts des angespannten Arbeitsmarktes für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt bei den Unterrichtsgenehmigungen für Lehrkräfte an Privatschulen gemäß Art. 94 BayEUG eine Anpassung und Flexibilisierung in Bezug auf die Anforderungen an die fachliche Eignung der Lehrkräfte.