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Rechtstexte

A1-Bescheinigung bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU-/EWR-Ausland sowie der Schweiz: Beantragung im elektronischen Verfahren

A1-Bescheinigung bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU-/EWR-Ausland sowie der Schweiz: Beantragung im elektronischen Verfahren

KMS vom 4. August 2021 Nr. II.5-M1410/18/75

Die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts sehen vor, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen (Art. 11 Abs. 3 Buchst. b) EG-Verordnung 883/2004).

Zum Nachweis dafür dient die „Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit“ (sogenannte A1-Bescheinigung).

Sie ist grundsätzlich vor jeder Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (Art. 15…