Rechtstexte
A1-Bescheinigung bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU-/EWR-Ausland sowie der Schweiz: Beantragung im elektronischen Verfahren
A1-Bescheinigung bei Tätigkeiten von Beschäftigten des Freistaats Bayern im EU-/EWR-Ausland sowie der Schweiz: Beantragung im elektronischen Verfahren
KMS vom 4. August 2021 Nr. II.5-M1410/18/75
Die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts sehen vor, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen (Art. 11 Abs. 3 Buchst. b) EG-Verordnung 883/2004).
Zum Nachweis dafür dient die „Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit“ (sogenannte A1-Bescheinigung).
Sie ist grundsätzlich vor jeder Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (Art. 15…