151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Abgabe von pasteurisierter Milch in Schulen Lebensmittelunternehmer

Abgabe von pasteurisierter Milch in Schulen Lebensmittelunternehmer

Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 20. Mai 2008 Nr. 44g-G8941-2008/2-1

Sie haben in einem Telefonat mit Frau Dr. Rosinsky letzte Woche gebeten zu klären, ob der Ausschank von Schulmilch durch Lehrer bzw. Mitglieder des Elternbeirats an Schulkinder mit einem Lebensmittelunternehmen gleichzusetzen ist, in dem auch ein verantwortlicher Lebensmittelunternehmer festgelegt ist.

Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

Die Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere die lebensmittelhygienerechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, gelten für solche Unternehmen, die mit einer gewissen Kontinuität der Tätigkeiten und einem gewissen Organisationsgrad verbunden sind. Da es sich bei der beschriebenen Abgabe von Schulmilch um eine regelmäßige, im wöchentlichen Turnus wiederkehrende Tätigkeit handelt, die hinsichtlich der Lagerung, Handhabung und des Ausschanks der Milch auch organisiert werden muss, wird diese Tätigkeit in einem „Lebensmittelunternehmen“ i.S. Art. 3…