151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Absage von bereits für das nächste Schuljahr gebuchten Fahrten
  • 2. Antragsverfahren in jedem Fall durchzuführen
  • 3. Keine Erstattung von Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung
  • 4. Ausweisung als Billigkeitsleistung
  • 5. Einzelne Schüler(innen) mit Anspruch auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe
  • 6. Stornokosten für Lehrkräfte

Rechtstexte

Absage von Schülerfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen wegen des Coronavirus – COVID-19; Übernahme von Stornokosten; hier: ergänzende Hinweise zum Schreiben vom 08.04.2020

Absage von Schülerfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen wegen des Coronavirus – COVID-19; Übernahme von Stornokosten; hier: ergänzende Hinweise zum Schreiben vom 08.04.2020

KMS vom 22. Mai 2020 Nr. BS4432.0/27/99 

Mit Schreiben vom 08.04.2020 (BS4432.0/27/4) haben wir Sie über die Umsetzung der Erstattung von Stornokosten für Schülerfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen, die wegen des Coronavirus nicht angetreten wurden bzw. abgesagt werden, informiert. Zahlreiche Schulen haben bereits Erstattungsbeträge im dafür eingerichteten OWA-Portal eingetragen; die erste Mittelzuweisung zur Vorbereitung der Auszahlungen durch das Landesamt für Schule ist bereits erfolgt.

Da uns gleichwohl weiterhin zahlreiche Rückfragen erreichen, möchten wir Ihnen zu einigen Punkten im Folgenden ergänzende Hinweise geben. Diverse Rückfragen lassen sich auch direkt aus der ausführlichen Darstellung im Schreiben vom 08.04.2020 beantworten; auf eine Wiederholung der Ausführungen, die selbstverständlich weiter gelten, wird insoweit verzichtet.

1. Absage von bereits für das nächste Schuljahr gebuchten Fahrten

Eine generelle Vorgabe zur Absage von bereits gebuchten Fahrten über das Ende des laufenden Schuljahres hinaus besteht derzeit nicht. Laut KMS vom 08.04.2020 dürfen b.a.W. keine vertraglichen Bindungen für weitere Schulfahrten eingegangen werden, soweit sie nicht kostenlos storniert werden können. Eine Umbuchung von Fahrten sollte daher nur erfolgen, wenn eine kostenlose Stornierung auch für den neuen Termin möglich ist.

Auch bereits für das kommende…