151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften; Altersteilzeit für Beamte an Volks‑ und Förderschulen ab dem 01.01.2010

Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften; Altersteilzeit für Beamte an Volks‑ und Förderschulen ab dem 01.01.2010

Zum KMS vom 23. Dezember 2009 Nr. lV.5‑5P‑4.142 886 

Die bis zum 31.12.2009 befristeten Regelungen für die Altersteilzeit von Beamten in Art. 91 BayBG wurden durch Art. 9 des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2009/2010 (BayBVAnpG 2009/2010) vom 27.07.2009, GVBl S. 348, in geänderter Fassung über den 01.01.2010 hinaus verlängert.

Die Änderungen treten zum 01.01.2010 in Kraft.

Künftig beträgt der Umfang der Altersteilzeit 60 v. H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit. Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen wurde als Altersgrenze einheitlich der…