151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

KMS vom 21. Oktober 2020 Nr. II.1-BS4363.0/210/8

Wie Sie wissen, hat die Staatsregierung am 15.10.2020 weitreichende Beschlüsse gefasst, um mit gezielten Infektionsschutzmaßnahmen das derzeit äußerst dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen.

Diese Beschlüsse wurden durch eine Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) mit Wirkung ab Samstag, 17.10.2020, umgesetzt. Hierdurch ergeben sich nun automatische Beschränkungen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Bayern bei Erreichen des Signalwertes der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner…