151 Jahre Maiß-Verlag
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  • Abschnitt 1: Allgemeiner Teil
    • § 1 Ziel des Gesetzes
    • § 2 Anwendungsbereich
    • § 3 Begriffsbestimmungen
    • § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
    • § 5 Positive Maßnahmen
  • Abschnitt 2: Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
    • Unterabschnitt 1: Verbot der Benachteiligung
      • § 6 Persönlicher Anwendungsbereich
      • § 7 Benachteiligungsverbot
      • § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
      • § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
      • § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
    • Unterabschnitt 2: Organisationspflichten des Arbeitgebers
      • § 11 Ausschreibung
      • § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
    • Unterabschnitt 3: Rechte der Beschäftigten
      • § 13 Beschwerderecht
      • § 14 Leistungsverweigerungsrecht
      • § 15 Entschädigung und Schadensersatz
      • § 16 Maßregelungsverbot
    • Unterabschnitt 4: Ergänzende Vorschriften
      • § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
      • § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
  • Abschnitt 3: Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
    • § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
    • § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
    • § 21 Ansprüche
  • Abschnitt 4: Rechtsschutz
    • § 22 Beweislast
    • § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
  • Abschnitt 5: Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
    • § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
  • Abschnitt 6: Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
    • § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
    • § 26 Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
    • § 26a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
    • § 26b Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
    • § 26c Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
    • § 26d Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
    • § 26e Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
    • § 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
    • § 26g Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
    • § 26h Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
    • § 26i Berufsbeschränkung
    • § 27 Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
    • § 28 Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
    • § 29 Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
    • § 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Abschnitt 7: Schlussvorschriften
    • § 31 Unabdingbarkeit
    • § 32 Schlussbestimmung
    • § 33 Übergangsbestimmungen

Rechtstexte

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)

Abschnitt 1: Allgemeiner Teil

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich

(1)