151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Dauer der Altersteilzeit im Blockmodell
  • 2. Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell mit Antragsruhestand nach Art. 64 Nr. 1 BayBG
  • 3. Altersteilzeit für Funktionsinhaber
  • 4. Wegfall der Altersermäßigung

Rechtstexte

Altersteilzeit im Blockmodell für Lehrkräfte an Volksschulen und Förderschulen sowie an beruflichen Schulen

Altersteilzeit im Blockmodell für Lehrkräfte an Volksschulen und Förderschulen sowie an beruflichen Schulen

RS vom 19. April 2011

Ergänzend zum KMS vom 04.11.2010 Nr. VII.7-5P9004-7.113245 über die neuen gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit nach dem Blockmodell gemäß Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Beamtengesetz wird auf Folgendes hingewiesen.

1. Dauer der Altersteilzeit im Blockmodell

Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken. Wie bereits mit dem o.g. KMS mitgeteilt worden war, gilt, dass der Eintritt in die Freistellungsphase stets nur möglich ist 

  • zum Beginn eines Schuljahres (1. August) oder auch
  • zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres (Montag nach dem Ende des ersten Schulhalbjahres, das mit Ablauf des letzten Unterrichtstags der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar endet).

Die…