151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Staatliche Schulberatung
  • 1.1 Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
  • 1.2 Angebote der Staatlichen Schulberatung im Bereich Lehrergesundheit
  • 1.3 Angebote der Staatlichen Schulberatung im Bereich Krisenintervention
  • 2. Angebote der Staatlichen Lehrerfortbildung

Rechtstexte

Angebote der Staatlichen Schulberatung und der Staatlichen Lehrerfortbildung in der Zeit der sukzessiven Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen

Angebote der Staatlichen Schulberatung und der Staatlichen Lehrerfortbildung in der Zeit der sukzessiven Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen

KMS vom 25. Mai 2020 Nr. IV.9 - BS4305 - 6a. 28 304

Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihr umfangreiches Engagement in dieser herausfordernden Zeit bedanken. Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Lehrkräfte und das weitere Personal Ihrer Schule weiter.

Sie organisieren die stark veränderten Abläufe vor Ort und begleiten in der auch für Sie ungewohnten Situation neben den Lehrkräften auch die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in sehr umfangreicher Art und Weise.

Neben dem Unterrichtsbetrieb an den Schulen, der seit dem 27. April schrittweise anläuft, kann nun auch wieder persönliche Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften an den Schulen vor Ort sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen erfolgen. Vorbehaltlich einer weiterhin positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens können zudem ab 15. Juni 2020 auch wieder Präsenzangebote im Bereich kollegiale Fallberatung, Supervision für Lehrkräfte, Coaching für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Staatlichen Lehrerfortbildung zur Verfügung gestellt werden. Hierüber möchte ich Sie nachfolgend im Einzelnen informieren:

1. Staatliche Schulberatung

Vorab möchte ich Sie auf einen wichtigen Aspekt hinweisen:

Auch wenn ein Blick auf die Angebote außerhalb des schulischen Bereichs den Einsatz von Videokonferenzsystemen zur Online-Beratung, zum Online-Coaching oder zur Online-Supervision nahezulegen scheint, ist aus schul- und datenschutzrechtlichen Gründen von einem Einsatz von Videokonferenzsystemen bei Beratungsgesprächen im Bereich der Staatlichen Schulberatung abzuraten. Die an Schulen eingesetzten Videokonferenzlösungen erfüllen…