Rechtstexte
Anpassungen der Vorgaben zur Maskenpflicht am Sitz- bzw. Arbeitsplatz
Anpassungen der Vorgaben zur Maskenpflicht am Sitz- bzw. Arbeitsplatz
KMS vom 17. März 2022 Nr. ZS.4-BS4363.2022/55
Anlage: Elterninformationsschreiben
Im Zuge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes wurde in den letzten Tagen der künftige Umfang der Corona-Schutzmaßnahmen intensiv diskutiert. Die Neufassung des IfSG wird aller Voraussicht nach in vielen Bereichen umfangreiche Lockerungen vorsehen und nach Verabschiedung durch den Bundestag am 19. März 2022 in Kraft treten.
Wie sich abzeichnet, werden die Länder jedoch die Möglichkeit haben, bis einschließlich 2. April 2022 Übergangsregelungen vorzusehen. Der Freistaat Bayern wird von diesen Übergangsregelungen Gebrauch machen.
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