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Rechtstexte

Anrechnungsstunden für die Ausbildung zur Qualifizierten Beratungslehrkraft

Anrechnungsstunden für die Ausbildung zur Qualifizierten Beratungslehrkraft

KMS vom 12. März 2008 Nr. III.6 - 5 P 4156 - 6. 110 750

Anlässlich der Neufassung von § 112 LPO I (Weiterbildung zur Beratungslehrkraft) wird die Vergabe von Anrechnungsstunden für die Qualifikation zur Beratungslehrkraft ab 1.1.2008 neu geregelt.

Erweiterungsstudium an der Universität:

Studenten und Lehrkräfte können die Erste Staatsprüfung für die Qualifikation als  Beratungslehrkraft in der Form eines Erweiterungsstudiums derzeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Universität Bamberg und der Katholischen Universität Eichstätt ablegen. Sie bewerben sich dort um einen Studienplatz. Mit der  Änderung der Hochschulgebührenverordnung vom 29.06.2007 (Bay GVBl S. 199) wurde die Ausbildung zur Beratungslehrkraft in der Form eines nachträglichen Erweiterungsstudiums von den…