151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Aufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung
  • 2. Einrichtung einer erweiterten Schulleitung zum Schuljahr 2024/2025
  • 3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rechtstexte

Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2024/2025

Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2024/2025

KMBek vom 8. September 2023 (BayMBl. Nr. 469), ber. am 29. September 2023 (BayMBl. Nr. 473)

1Eingebettet in das Gesamtprojekt Eigenverantwortliche Schule wurde zum Schuljahr 2013/2014 für staatliche Schulen die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine erweiterte Schulleitung nach Art. 57a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) einzurichten, um die Führungssituation durch eine Reduktion der Führungsspannen auf 1 zu 14 spürbar zu verbessern. 2Die erweiterte Schulleitung soll durch Übernahme von Führungs- und Personalverantwortung die berufliche Entwicklung der ihr zugeordneten Lehrkräfte unterstützen, durch die gemeinsame Reflexion schul- bzw. fachbezogener Qualitätsziele die Abstimmung in pädagogischen Teams verbessern und einen Beitrag zur Profilschärfung der Schule leisten.

1. Aufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung

1Die Kernaufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung sind eine Intensivierung der schulinternen Kommunikation, der Aufbau einer professionellen Feedbackkultur auf der Grundlage von Unterrichtsbesuchen und Mitarbeitergesprächen mit den ihnen zugeordneten Lehrkräften sowie die Begleitung in der Umsetzung individueller Entwicklungsziele. 2Grundlagen für den Aufbau schulbezogener Leitungsmodelle sind die in § 28 der Lehrerdienstordnung (LDO) bzw. den…