Rechtstexte
Aufhebung des betrieblichen Beschäftigungsverbots für Schwangere vom 09.09.2021, Az. II.5-BS4363.0/938, und Hinweise zum dienstlichen Einsatz von Schwangeren
Aufhebung des betrieblichen Beschäftigungsverbots für Schwangere vom 09.09.2021, Az. II.5-BS4363.0/938, und Hinweise zum dienstlichen Einsatz von Schwangeren
KMS vom 30. September 2022 Nr. II.5-BS4363.2022/133
Anlagen:
1. Allgemeinverfügung vom 29.09.2022
2. Handreichung für Schulleiterinnen und Schulleiter zum Mutterschutz
3. Formular „anlasslose Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz“
4. Formular „anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz“
5. Formular „Infektionsgefährdung durch Sars-CoV-2; Anlage zur anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung
6. Formular „Beschäftigungsverbot“
7. Informationsblatt für Schwangere
Der Bayerische Ministerrat hat am 13.09.2022 beschlossen, dass anstelle des bisher geltenden pauschalen Betretungsverbots schwangere Lehrkräfte grundsätzlich wieder vor Ort in ihrer Schule tätig werden und auch Präsenzunterricht geben können. Dazu wird die derzeit geltende Allgemeinverfügung (vgl. KMS vom 09.09.2021, Az. II.5-BS4363.0/938) mit Wirkung vom 04.10.2022 aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 diesem KMS beigefügt.
Unter welchen Bedingungen Schwangeren (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen sowie Schülerinnen und…