151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Aufhebung des betrieblichen Beschäftigungsverbots für Schwangere vom 09.09.2021, Az. II.5-BS4363.0/938, und Hinweise zum dienstlichen Einsatz von Schwangeren

Der Bayerische Ministerrat hat am 13.09.2022 beschlossen, dass anstelle des bisher geltenden pauschalen Betretungsverbots schwangere Lehrkräfte grundsätzlich wieder vor Ort in ihrer Schule tätig werden und auch Präsenzunterricht geben können. Dazu wird die derzeit geltende Allgemeinverfügung (vgl. KMS vom 09.09.2021, Az. II.5-BS4363.0/938) mit Wirkung vom 04.10.2022 aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 diesem KMS beigefügt.

Unter welchen Bedingungen Schwangeren (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen sowie Schülerinnen und…