151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Aufnahme/Überweisung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen

Aufnahme/Überweisung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen

hier: Sonderpädagogische Förderzentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

KMS vom 8. November 2007 Nr. IV.5-5S7306.7-4.115 856

Aus historischen Gründen gibt es in Bayern einige Sonderpädagogische Förderzentren (in privater Trägerschaft), die neben den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und soziale und emotionale Entwicklung (s. Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayEUG) auch einen Zug für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als eigenständigen, aber noch integralen Teil des Förderzentrums haben. In diesem Zusammenhang wurden folgende Fragen an das Ministerium gerichtet:

  1. Muss bei der Aufnahme/Überweisung in ein Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung schon feststehen, ob ein Kind dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt Lernen angehört oder kann dies im Rahmen der Aufnahme-/Überweisungsentscheidung zunächst noch offen bleiben und erst später, während des Unterrichts am SFZ geklärt werden?
  2. Welches Verfahren gilt, wenn die Eltern mit der Aufnahme/Überweisung in das SFZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nicht einverstanden sind?

Hierzu wird…