Rechtstexte
Aufsichtsführung während des Schulgottesdienstes
Aufsichtsführung während des Schulgottesdienstes
KMS vom 7. April 1989 Nr. II 8-4/32 483
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilt die Auffassung nicht, wonach Lehrer – gegen ihren Willen – verpflichtet werden können, beim Schulgottesdienst die Aufsicht über Schüler zu führen.
Art. 4 GG und Art. 107 BV gewährleisten die Religionsfreiheit. Gemäß Art. 107 Abs. 6 BV (ähnlich Art. 140 GG i. V. m. 136 Abs. 4 WRV) darf niemand zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder Feierlichkeiten gezwungen werden.
Das Grundrecht kennt keinen Gesetzesvorbehalt. Seine Grenzen sind deshalb nur im Wege der…