151 Jahre Maiß-Verlag
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  • I. Darstellung des aktuellen Verfahrens
  • II. Darstellung der Möglichkeiten zur schulartübergreifenden Kooperation im Bereich der Aufnahmeprüfungen und der Durchführung von Fördermaßnahmen in den Gelenkklassen ab dem Schuljahr 2010/2011

Rechtstexte

Ausgestaltung der Jahrgangsstufe 5 an allen weiterführenden Schulen als Gelenkklasse in der Übertrittsphase

Ausgestaltung der Jahrgangsstufe 5 an allen weiterführenden Schulen als Gelenkklasse in der Übertrittsphase

hier: Weiterentwicklung der schulartübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Aufnahmeprüfungen an Realschulen und Gymnasien für den Übertritt in Jahrgangsstufe 6

KMS vom 8. April 2011 Nr. III.5 – 5 S 4302 – 6.120 502

Eine wesentliche Zielsetzung im Zusammenhang mit der Einrichtung der Gelenkklassen besteht darin, den aufsteigenden Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule bzw. Realschule in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule bzw. des Gymnasiums zu fördern und zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die bisher von Jahrgangsstufe 5 nach Jahrgangsstufe 5 wechseln und damit ein freiwilliges Wiederholungsjahr in Kauf nehmen.

Um diese Zielsetzung noch konsequenter zu verwirklichen, werden im Bereich der Aufnahmeprüfungen und der Durchführung von Fördermaßnahmen in den Gelenkklassen folgende schulartübergreifenden Kooperationsmöglichkeiten geschaffen:

I. Darstellung des aktuellen Verfahrens

1.

Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule

  • Im Jahreszeugnis der Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0.
  • Wird der Notendurchschnitt nicht erreicht, ist der Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 der Realschule nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.