Rechtstexte
Ausgestaltung der Jahrgangsstufe 5 an allen weiterführenden Schulen als Gelenkklasse in der Übertrittsphase
Ausgestaltung der Jahrgangsstufe 5 an allen weiterführenden Schulen als Gelenkklasse in der Übertrittsphase
KMBek vom 27. Mai 2010 (KWMBl 2010 S. 172)
2230.1.1.1.0-K
In Konkretisierung der §§ 29 und 43 der VSO, §§ 26 bis 31 der RSO sowie §§ 26 bis 31 der GSO für das Übertrittsverfahren erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die folgende Bekanntmachung.
1. Aufgabe und Zielsetzung der Gelenkklasse
Das differenzierte Bildungssystem in Bayern bietet jedem Kind nach seinen individuellen Begabungen und Leistungen den entsprechenden Bildungsweg an.
Die Orientierung an Leistungsfähigkeit und Begabung ist jedoch nur dann konsequent verwirklicht, wenn eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung später auch korrigierbar ist.
Das weiterentwickelte kind- und begabungsgerechte Übertrittsverfahren stellt ein ausgewogenes Gesamtsystem dar, dessen einzelne Elemente aufeinander…