Rechtstexte
Auswirkungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage sowie anderer religiöser und nationaler Feiertage auf den Unterricht an den Schulen
Auswirkungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage sowie anderer religiöser und nationaler Feiertage auf den Unterricht an den Schulen
KMBek vom 7. Juli 2015 (KWMBl S. 117)
1.
An den Sonntagen sowie an den gesetzlichen und den staatlich geschützten kirchlichen Feiertagen findet an den Schulen kein Unterricht statt.
Als gesetzliche oder als staatlich geschützte kirchliche Feiertage sind anerkannt
- im ganzen Gebiet des Freistaates Bayern:
Neujahr,
Heilige Drei Könige (Epiphanias),
Karfreitag,
Ostermontag,
der 1. Mai,
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam,
Mariä Himmelfahrt,
der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,
Allerheiligen,
Buß- und Bettag,
Erster…