151 Jahre Maiß-Verlag
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  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Anspruchsvoraussetzungen
  • § 3 Entstehung und Höhe des Anspruchs
  • § 4 Inkrafttreten, Übergangsregelung

Rechtstexte

Bayerische Ausgleichszahlungsverordnung

Bayerische Ausgleichszahlungsverordnung

Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Arbeitszeitguthaben aus einer langfristigen ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit

vom 16. November 1999 (GVBl S. 468, ber. 2000 S. 634), geändert am 5. Januar 2011 (GVBl S. 12)

2032-3-1-7-F

Auf Grund des § 48 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl I S. 3434) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:

§ 1 Geltungsbereich

1Diese Verordnung regelt die Gewährung einer Ausgleichszahlung zur Abgeltung von Arbeitszeitguthaben, die Beamte und Beamtinen aus einer langfristig angelegten ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit erworben haben und für die ihnen der dienstrechtlich zustehende Arbeitszeitausgleich nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt werden kann. 2Die Verordnung gilt nicht für Professoren und Professorinnen im Sinn des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes.