- Geltungsbereich
- Art. 1 Geltungsbereich
- Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 1: Begriffsbestimmungen und Zuständigkeiten
- Art. 2 Oberste Dienstbehörde
- Art. 3 Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
- Art. 4 Angehörige
- Art. 5 Leistungen
- Art. 6 Zuständigkeiten nach dem Beamtenstatusgesetz
- Abschnitt 2: Beschwerdeweg und Rechtsschutz
- Art. 7 Antrags‑ und Beschwerderecht
- Art. 8 Aufschiebende Wirkung
- Art. 9 Vertretung des Dienstherrn
- Art. 10 Zustellung von Entscheidungen
- Abschnitt 3: Leistungserfüllung
- Art. 11 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung
- Art. 12 Verjährung
- Art. 13 Rückforderung
- Art. 14 Übergang von Ansprüchen
- Abschnitt 4: Verfahren bei Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen
- Art. 15 Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Art. 16 Beteiligung der Spitzenorganisationen
- Art. 17 Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
- Abschnitt 1: Begriffsbestimmungen und Zuständigkeiten
- Teil 2: Beamtenverhältnis
- Abschnitt 1: Ernennungen
- Art. 18 Ernennungszuständigkeit und Wirksamwerden von Ernennungen
- Art. 19 (aufgehoben)
- Art. 20 Stellenausschreibungen
- Art. 21 Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder rücknehmbarer Ernennung
- Abschnitt 2: Begründung des Beamtenverhältnisses
- Art. 22 (aufgehoben)
- Art. 23 Altersgrenze für die Berufung
- Art. 24 Erlöschen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn
- Art. 25 Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Abschnitt 3: (aufgehoben)
- Abschnitt 4: Führungspositionen auf Zeit und auf Probe
- Art. 45 Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit
- Art. 46 Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
- Abschnitt 5: Abordnung und Versetzung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
- Art. 47 Abordnung
- Art. 48 Versetzung
- Art. 49 Zuständigkeit für Abordnung und Versetzung
- Abschnitt 6: Rechtsstellung der Beamten, Beamtinnen, Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften
- Art. 50 Auflösung oder Umbildung von Behörden
- Art. 51 Auflösung oder Umbildung einer Körperschaft
- Art. 52 Rechtsfolgen der Umbildung
- Art. 53 Rechtsstellung der Beamten und Beamtinnen
- Art. 54 Rechtsstellung der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen
- Abschnitt 1: Ernennungen
- Teil 3: Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Abschnitt 1: Entlassung
- Art. 55 (aufgehoben)
- Art. 56 Zuständigkeiten und Verfahren
- Art. 57 Entlassung auf eigenen Antrag
- Art. 58 Rechtsfolgen der Entlassung
- Abschnitt 2: Verlust der Beamtenrechte
- Art. 59 Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte
- Art. 60 Wiederaufnahmeverfahren
- Art. 61 Gnadenerweis
- Abschnitt 3: Ruhestand
- Unterabschnitt 1: Ruhestandseintritt
- Art. 62 Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt
- Art. 63 Hinausschieben des Ruhestandseintritts
- Unterabschnitt 2: Ruhestandsversetzung
- Art. 64 Ruhestandsversetzung auf Antrag
- Art. 65 Verfahren bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit
- Art. 66 Zwangspensionierungsverfahren
- Art. 67 Mitteilung aus Untersuchungsbefunden
- Unterabschnitt 3: Einstweiliger Ruhestand
- Art. 68 Auflösung oder Umbildung von Behörden
- Art. 69 Auflösung oder Umbildung von Körperschaften
- Art. 70 Beginn des einstweiligen Ruhestands
- Unterabschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften
- Art. 71 Zuständigkeit für Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands
- Unterabschnitt 1: Ruhestandseintritt
- Abschnitt 4: Dienstzeugnis
- Art. 72 Dienstzeugnis
- Abschnitt 1: Entlassung
- Teil 4: Rechtliche Stellung der Beamten und Beamtinnen
- Abschnitt 1: Allgemeines
- Art. 73 Eid und Gelöbnis
- Art. 74 Residenzpflicht
- Art. 75 Bekleidung, äußeres Erscheinungsbild
- Art. 76 Amtsbezeichnung
- Abschnitt 2: Folgen der Nichterfüllung von Pflichten
- Art. 77 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen
- Art. 78 Verjährung der Schadensersatzpflicht und gesetzlicher Forderungsübergang
- Abschnitt 3: Beschränkung der Vornahme von Amtshandlungen
- Art. 79 Befreiung von Amtshandlungen
- Abschnitt 4: Erteilung von Auskünften
- Art. 80 Auskünfte an die Medien
- Abschnitt 5: Nebentätigkeiten und Tätigkeiten von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen
- Art. 81 Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn, Genehmigungspflicht
- Art. 82 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit
- Art. 83 Rückgriffshaftung des Dienstherrn
- Art. 84 Beendigung der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Art. 85 Ausführungsverordnung
- Art. 86 Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen
- Abschnitt 6: Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubung
- Art. 87 Regelung der Arbeitszeit, Mehrarbeit
- Art. 88 Antragsteilzeit
- Art. 89 Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung
- Art. 90 Arbeitsmarktpolitische Beurlaubung
- Art. 91 Altersteilzeit
- Art. 92 Zeitliche Höchstgrenzen, Zuständigkeit, Hinweispflicht
- Art. 93 Erholungs‑ und Sonderurlaub
- Art. 94 Rechtsfolgen der Wahl in das Parlament eines anderen Landes
- Art. 95 Fernbleiben vom Dienst
- Abschnitt 7: Besondere Fürsorgepflichten
- Art. 96 Beihilfe in Krankheits‑, Geburts‑, Pflege‑ und sonstigen Fällen
- Art. 97 Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen
- Art. 98 Schadensersatz bei Gewaltakten Dritter und Sachschadensersatz bei Unfällen
- Art. 99 Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Arbeitsschutz, Gendiagnostik
- Art. 100 Jugendarbeitsschutz
- Art. 101 Jubiläumszuwendung
- Abschnitt 8: Personalakten und Einsatz automatisierter Verfahren
- Unterabschnitt 1: Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 102 (aufgehoben)
- Art. 103 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 103a Verarbeitung personenbezogener Daten bei Aufgabenübertragung
- Unterabschnitt 2: Personalakten
- Art. 104 Führung der Personalakte
- Art. 105 Beihilfeunterlagen
- Art. 106 Anhörung
- Art. 107 Auskunft an Beamte und Beamtinnen
- Art. 108 Übermittlung von Personalakten und Auskunft an nicht betroffene Personen
- Art. 109 Entfernung von Unterlagen aus Personalakten
- Art. 110 Aufbewahrung und Vernichtung von Personalakten
- Unterabschnitt 3: Einsatz automatisierter Verfahren
- Art. 111 Einsatz automatisierter Verfahren
- Unterabschnitt 1: Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt 1: Allgemeines
- Teil 5: Landespersonalausschuss
- Art. 112 Errichtung, Unabhängigkeit
- Art. 113 Zusammensetzung
- Art. 114 Rechtsstellung der Mitglieder
- Art. 115 Aufgaben
- Art. 116 Geschäftsordnung
- Art. 117 Sitzungen, Beschlussfähigkeit
- Art. 118 Beweiserhebungsrecht, Amts‑ und Rechtshilfe
- Art. 119 Bekanntmachung und Bindungswirkung der Beschlüsse
- Art. 120 Geschäftsstelle
- Teil 6: Besondere Beamtengruppen
- Abschnitt 1: Beamte und Beamtinnen des Landtags
- Art. 121 Beamte und Beamtinnen des Landtags
- Abschnitt 2: Beamtenverhältnis auf Zeit
- Art. 122 Beamte und Beamtinnen auf Zeit
- Art. 123 Ruhestandseintritt
- Abschnitt 3: Beamte und Beamtinnen der Polizei, der Justizvollzugsanstalten, der weiteren speziellen Hafteinrichtungen, des Landesamts für Verfassungsschutz, der Feuerwehren und Notariatsbeamte und Notariatsbeamtinnen
- Art. 124 Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen
- Art. 125 Status der Beamten und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in Ausbildung
- Art. 126 (aufgehoben)
- Art. 127 Gemeinschaftsunterkunft
- Art. 128 Polizeidienstunfähigkeit
- Art. 129 Altersgrenze
- Art. 130 Beamte und Beamtinnen bei den Justizvollzugsanstalten und den weiteren speziellen Hafteinrichtungen
- Art. 131 Beamte und Beamtinnen des Landesamts für Verfassungsschutz
- Art. 132 Feuerwehrbeamte und Feuerwehrbeamtinnen
- Art. 133 Notariatsbeamte und Notariatsbeamtinnen
- Abschnitt 4: Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Art. 134 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Abschnitt 1: Beamte und Beamtinnen des Landtags
- Teil 7: Besondere Vorschriften für die unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Art. 135 Bestimmung von Dienstvorgesetzten oder Vorgesetzten
- Art. 136 Zuständigkeiten bei nichtstaatlichen Dienstherren
- Art. 137 Oberste Aufsichtsbehörde
- Teil 8: Dienstherrnwechsel
- Art. 138 Übernahme von Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen in ein Beamtenverhältnis im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes
- Art. 139 Ausbildungskostenerstattung
- Art. 140 (aufgehoben)
- Teil 9: Übergangsregelungen und Schlussvorschriften
- Art. 141 (aufgehoben)
- Art. 142 (aufgehoben)
- Art. 142a Übergangsregelung zur Altersteilzeit
- Art. 143 Übergangsregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen
- Art. 144 Übergangsregelungen zur Beihilfe
- Art. 145 Vertraglich Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Art. 146 (aufgehoben)
- Art. 147 Inkrafttreten
Rechtstexte
Bayerisches Beamtengesetz
Bayerisches Beamtengesetz
vom 29. Juli 2008 (GVBl. S. 500), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 313)
BayRS 2030-1-1-F
Geltungsbereich
Art. 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, für die Beamten und Beamtinnen des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
(2)Es gilt nicht für die Beamten und Beamtinnen der öffentlich‑rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.
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