Rechtstexte
Bayerisches Reisekostengesetz (BayRKG)
Bayerisches Reisekostengesetz (BayRKG)
Bayerisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter
vom 24. April 2001 (GVBl. S. 133), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 313)
BayRS 2032-4-1-F
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Abschnitt I: Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
(1)
Dieses Gesetz regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) der Beamten und Richter des Freistaates Bayern, der Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und der zu diesen Dienstherren abgeordneten Beamten.
(2)Das Gesetz regelt ferner die Erstattung von
- Auslagen aus Anlass der Abordnung (Trennungsgeld, Art. 23),
- Auslagen für Reisen…