Zurück zur Übersicht
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Persönlicher Anwendungsbereich
- Art. 3 Anspruch auf Umzugskostenvergütung oder auf Umzugskostenbeihilfe
- Art. 4 Gewährung der Umzugskostenvergütung
- Art. 5 Umzugskostenvergütung
- Art. 6 Beförderungsauslagen
- Art. 7 Reisekosten
- Art. 8 Mietentschädigung und Wohnungsvermittlungsgebühren
- Art. 9 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen
- Art. 10 Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
- Art. 11 Gewährung einer Umzugskostenbeihilfe
- Art. 12 Gewährung eines Auslagenersatzes
- Art. 13 Trennungsgeld
- Art. 14 Ermächtigung, Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften
- Art. 15 Zuständigkeiten
- Art. 15a Übergangsregelung
- Art. 16 Inkrafttreten
Rechtstexte
Bayerisches Umzugskostengesetz
Bayerisches Umzugskostengesetz
Bayerisches Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter
Vom 24. Juni 2005 (GVBl S. 192), zuletzt geändert am 26. März 2019 (GVBl S. 98/110)
BayRS 2032-5-1-F
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: