Rechtstexte
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz – Auszug –
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz – Auszug –
vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718)
BayRS 2010-1-I
– Auszug –
Anwendungsbereich
Art. 1 Anwendungsbereich
(1)
1Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Freistaates Bayern, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht Rechtsvorschriften des Freistaates Bayern inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. 2Verfahrensregelungen in Rechtsvorschriften des Bundes bleiben unberührt.
(2)Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist jede Stelle, die…