151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Beaufsichtigung des Religionsunterrichts

Beaufsichtigung des Religionsunterrichts

KMS vom 26. März 1981 Nr. III A 6-4/18 755

Nach Art. 26 Abs. 1 VoSchG1) erstreckt sich die staatliche Schulaufsicht über die Erteilung des Religionsunterrichts nicht auf die Bestimmung des Lehrinhalts und der Didaktik des Religionsunterrichts. Beides ist Sache der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Diese können durch Beauftragte den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses besuchen lassen und sich dadurch vom Stand der Kenntnisse in der Religionslehre und von der religiös-sittlichen Erziehung der bekenntniszugehörigen Schüler unterrichten.

Auf Grund entsprechender Bitten der beiden Kirchen wird…