151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Zielsetzung
  • 2. Verstärkte Elternberatung
  • 2.1 Informationsveranstaltungen
  • 2.1.1 Jahrgangsstufe 3
  • 2.1.2 Jahrgangsstufe 4
  • 2.1.3 Jahrgangsstufe 6 (Hauptschule)
  • 2.2 Individualberatung
  • 2.2.1 Jahrgangsstufe 3
  • 2.2.2 Jahrgangsstufe 4
  • 2.2.3 Jahrgangsstufe 5
  • 2.2.4 Jahrgangsstufe 6
  • 3. Erhöhung der Transparenz
  • 3.1 Richtzahlen für Leistungsnachweise
  • 3.2 Ankündigung von Probearbeiten
  • 3.3 Stärkere Ausweisung von Lernphasen
  • 4. Inkrafttreten

Rechtstexte

Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase

Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase

KMBek vom 26. Oktober 2009 (KWMBl 2009 S. 353)

2230.1.1.1.0-K

Ergänzend zu den §§ 29 und 43 der VSO, §§ 26 bis 31 der RSO sowie §§ 26 bis 31 der GSO für das Übertrittsverfahren, erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die folgenden Richtlinien.

1. Zielsetzung

Die Weiterentwicklung der kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase beinhaltet eine stärkere Elternmitwirkung bei der Übertrittsentscheidung. Damit Eltern diese Möglichkeit verantwortlich wahrnehmen können, soll die Information erweitert und intensiviert werden.

Außerdem werden durch ergänzende Regelungen die Leistungserhebung und -bewertung in Jahrgangsstufe 4 für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern transparenter gemacht.