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Rechtstexte

Beschluss des Bundes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Beschluss des Bundes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

KMS vom 21. April 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/750

Anlage: Information für die Erziehungsberechtigten

Auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite neu gefasst. Im Bundestag wurde das Gesetz bereits heute beschlossen, die Befassung im Bundesrat ist morgen. Ziel der bundesrechtlichen Gesetzesanpassung ist es, eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 einzuführen. Die in der Neufassung des IfSG getroffenen Regelungen betreffen grundsätzlich auch den Schulbereich.

Die Länder werden nach derzeitigem…