151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung
  • 2. Antragstellung
  • 3. Inkrafttreten

Rechtstexte

Besuch des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek in Regensburg durch Schulklassen

Besuch des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek in Regensburg durch Schulklassen

KMBek vom 23. Juli 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 13)

2243-WK

1Im Juni 2019 öffnete das Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte, das die bayerische Geschichte von 1800 bis heute nachzeichnet, in Regensburg seine Pforten. 2Das Museum befasst sich schwerpunktmäßig mit der Demokratiegeschichte Bayerns und greift dabei zahlreiche lehrplanrelevante Themen auf. 3Im Januar 2020 wird die direkt neben dem Museum beheimatete Bavariathek eröffnet. 4Die Bavariathek ist ein mit moderner Technik ausgestattetes medienpädagogisches Projektzentrum, in dem Schulklassen zusätzliche Programme absolvieren und die verschiedensten Projektideen zu Themen der bayerischen Landesgeschichte umsetzen können.

5Das Haus der Bayerischen Geschichte gewährt ab dem Schuljahr 2019/2020 für Besuche seines Museums und der Bavariathek in Regensburg durch bayerische Schulklassen aller Jahrgangsstufen eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung

1.1  1Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schüler 1,50 Euro pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. 2Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.

1.2  1Der Besuch im Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte oder der Bavariathek muss vorher angemeldet werden. 2Nähere Informationen dazu sind auf den Internetseiten des Museums und der Bavariathek abrufbar (www.museum.bayern oder…