151 Jahre Maiß-Verlag
Zurück zur Übersicht
  • 1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung
  • 2. Antragstellung
  • 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Rechtstexte

Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen

Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen

KMBek vom 20. April 2015 (KWMBl 2015 S. 95)

Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gewährt für Besuche zu den KZ-Gedenkstätten Dachau (einschließlich der Außenlager Kaufering) und Flossenbürg sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch bayerische Schulklassen – Mittel- und Förderschulen ab der 8., alle anderen Schularten ab der 9. Jahrgangsstufe – eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung

1.1

Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schüler 1,50 € pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.

Beim Besuch der Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg erfolgt die Erstattung der Fahrtkosten dabei nach Maßgabe der Entfernungskilometer zur örtlich näherliegenden Gedenkstätte. Dies gilt nicht bei mehrtägigen Veranstaltungen des Jugendgästehauses…