151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Beurlaubung von Erstkommunikanten am Montag nach dem Weißen Sonntag

Beurlaubung von Erstkommunikanten am Montag nach dem Weißen Sonntag

KMS vom 4. März 1980 Nr. III A 8-4/35 430

An die Regierungen

Nachdem als Folge der Einführung längerer Pfingstferien die Osterferien verkürzt wurden, so dass der Montag nach dem Weißen Sonntag nicht mehr Ferientag ist, ist die Möglichkeit zur Teilnahme an in manchen Landesteilen Bayerns üblichen Veranstaltungen am Tag nach der Erstkommunion entfallen. Um den zahlreichen von der Kirche und von Eltern vorgebrachten Wünschen auf eine religiöse Gestaltung des Tags nach der Erstkommunion entgegenzukommen, wird folgende Regelung getroffen:

  1. Die Schulen haben die Möglichkeit, den Montag nach dem Sonntag…