Rechtstexte
Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst
Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst
KMBek vom 25. November 2008 (KWMBl 2009 S. 5), geändert am 3. Mai 2011 (KWMBl 2011 S. 98)
Die Kultusministerkonferenz hat vereinbart, für die Beurlaubung deutscher Lehrkräfte aus dem innerdeutschen Schuldienst in den Auslandsschuldienst (Auslandsdienstlehrkräfte) die folgenden Richtlinien anzuwenden (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Februar 1996 in der Fassung vom 16. Dezember 2010):
A. Dauer der Beurlaubung der Auslandsdienstlehrkräfte
Die Altershöchstgrenze für die Vermittlung von Lehrkräften und Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern wird vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland festgesetzt. Sie beträgt zurzeit 61 Jahre; verbindlich ist die jeweils im aktuellen Merkblatt für Auslandsdienstlehrkräfte des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – veröffentlichte Altershöchstgrenze.