151 Jahre Maiß-Verlag
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  • A. Dauer der Beurlaubung der Auslandsdienstlehrkräfte
    • I.
    • II.
    • III.
    • IV.
  • B. Zweitbeurlaubung von Auslandsdienstlehrkräften
    • 1.
    • 2.
    • 3.
    • 4.
    • 5.
    • 6.
  • C. Hinweise des Staatsministeriums zum Bewerbungsverfahren als Auslandsdienstlehrkraft; Stichtag zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Rechtstexte

Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst

Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst

KMBek vom 25. November 2008 (KWMBl 2009 S. 5), geändert am 3. Mai 2011 (KWMBl 2011 S. 98)

Die Kultusministerkonferenz hat vereinbart, für die Beurlaubung deutscher Lehrkräfte aus dem innerdeutschen Schuldienst in den Auslandsschuldienst (Auslandsdienstlehrkräfte) die folgenden Richtlinien anzuwenden (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Februar 1996 in der Fassung vom 16. Dezember 2010):

A. Dauer der Beurlaubung der Auslandsdienstlehrkräfte

Die Altershöchstgrenze für die Vermittlung von Lehrkräften und Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern wird vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland festgesetzt. Sie beträgt zurzeit 61 Jahre; verbindlich ist die jeweils im aktuellen Merkblatt für Auslandsdienstlehrkräfte des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – veröffentlichte Altershöchstgrenze.

I. …