151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Beurlaubung von Schülern der Abschlussklassen nach Beendigung der Prüfungen

Beurlaubung von Schülern der Abschlussklassen nach Beendigung der Prüfungen

KMBek vom 21. Juli 1993 (KWMBl I 1993 S. 457)

Die Schulleiter der öffentlichen Hauptschulen, Sondervolksschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen Berufsfachschulen können die Schüler der Abschlussklassen nach Beendigung aller Prüfungen, frühestens ab dem 15. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Die betroffenen Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig zu verständigen.

Der letzte Schultag der Abschlussschüler ist der Tag in der Woche vor Beginn der Sommerferien, der durch seine Benennung (z. B. Mittwoch) dem letzten regulären Unterrichtstag entspricht.

Der letzte Schultag…