151 Jahre Maiß-Verlag
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  • Anlage Besoldung der Schulleiter und Schulleiterstellvertreter bei Volks- und Förderschulen

Rechtstexte

Bewerbung um ausgeschriebene Funktionsstellen

Bewerbung um ausgeschriebene Funktionsstellen

Am 1.03.2001 sind die neuen Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern vom 15.01.2001 in Kraft getreten; ergänzend zur nachfolgenden Übersicht wird auf diese Richtlinien verwiesen (KWMBl Teil I Nr. 3/2001, S. 34).

Um künftig die Ausschreibung von freien Stellen im Oberbayerischen Schulanzeiger zu vereinfachen, stellt die Regierung von Oberbayern die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Bewerbung für Schulleiter und deren Stellvertreter dar mit der Bitte, sie durch entsprechenden Aushang im Lehrerzimmer oder an anderer geeigneter Stelle möglichen Bewerberinnen und Bewerbern bekannt zu geben. Im Oberbayerischen Schulanzeiger wird künftig nur noch in Kurzform auf dieses Schreiben verwiesen.

1.

Die neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Kriterien geltenden Mindestvoraussetzungen für eine Beförderung in Abhängigkeit von Beurteilung und Schülerzahl sind in der anliegenden Übersicht dargestellt.