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Rechtstexte

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern

KMS vom 30. Juni 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/881

Aufgrund der stabil niedrigen Infektionszahlen in Bayern hat der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung weitere Lockerungen bei der Maskenpflicht an den weiterführenden und beruflichen Schulen beschlossen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt demnach ab 01.07.2021 auch an allen weiterführenden und beruflichen Schulen in Bayern im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagesangeboten und Mittagsbetreuung im Betreuungsraum für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen…