Rechtstexte
Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Anpassung des Rahmenhygieneplans Schule, Bescheinigung von negativen Selbsttestergebnissen in der Schule
Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Anpassung des Rahmenhygieneplans Schule, Bescheinigung von negativen Selbsttestergebnissen in der Schule
KMS vom 4. Juni 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/839
Anlagen:
- RHP Schule (04.06.2021)
- Kurzübersicht zum RHP Schule (gültig ab 07.06.2021)
- Merkblatt zum Umgang mit Krankheitssymptomen (04.06.2021)
- Word-Vorlage „Corona-Selbsttest-Ausweis“ (DIN-A4-Format)
- Word-Vorlage „Corona-Selbsttest-Ausweis“ („Taschenformat“)
Gesunkene Inzidenzwerte eröffnen die Perspektive, dass nach den Pfingstferien wieder deutlich mehr Präsenzunterricht an den Schulen in Bayern stattfinden kann. Vielerorts wird aller Voraussicht nach auch wieder voller Präsenzunterricht – d. h. ohne Mindestabstand – möglich sein.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie für die verbleibenden Wochen des Schuljahres um Beachtung folgender Punkte:
1. Anpassung des Rahmenhygieneplans (RHP) Schule
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium wurde der RHP Schule aktualisiert. Die grundlegenden Hygienemaßnahmen bleiben unverändert. Auf folgende Punkte möchte ich Sie dennoch besonders hinweisen:
- Die bereits angekündigte Verpflichtung für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (MNS; sog. „OP-Maske“) ab dem 07.06.2021 wurde im RHP berücksichtigt, die entsprechende Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erfolgt zum…