151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Unterrichtsbetrieb ab 12. April 2021
  • 2. Unterstützung für Schülerinnen und Schüler bei Lernrückständen und psychosozialen Belastungen
  • 3. Weitere Schutzmasken mit FFP2-Standard für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal
  • 4. Beurlaubungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler
  • 5. Erreichbarkeit der Schulleitung

Rechtstexte

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Information über den Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Information über den Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

KMS vom 25. März 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/669

 

Angesichts der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens haben wir uns im Bayerischen Ministerrat in dieser Woche erneut mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen weiter ablaufen kann.
Dabei spielen die Selbsttests, die in diesen Tagen an die Schulen in Bayern ausgeliefert werden und ggf. erstmals zum Einsatz kommen, eine bedeutende Rolle.

Im Detail ist für die Zeit nach den Osterferien Folgendes vorgesehen:

1. Unterrichtsbetrieb ab 12. April 2021

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt bleibt es beim derzeitigen Verfahren:
    • Es findet Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht für alle Klassen und Jahrgangsstufen statt.
    • Lediglich an den Grundschulen bzw. in der Grundschulstufe der Förderzentren findet bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
    • Es finden in der Schule z…