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Rechtstexte

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Klarstellung in Bezug auf die Organisation von Testungen

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Klarstellung in Bezug auf die Organisation von Testungen

KMS vom 17. Februar 2021 Nr. II.1-BS4363.0/484

Aus gegebenem Anlass stellen wir im Nachgang zu den gestern Abend übersandten schulartspezifischen Schreiben „Unterrichtsbetrieb ab dem 22. Februar 2021“ zur Organisation von Testungen Folgendes klar:

Dem Informationsblatt „Bayerische Teststrategie – Testangebot an Lehrkräfte und Schulpersonal“ ist unter „Wie erfolgt die Testung“ zu entnehmen, dass die Organisation der Reihentestung durch den Träger beziehungsweise die Leitung der Schule vor Ort erfolgt; bei Grund- und Mittelschulen kann das jeweils örtlich zuständige Schulamt die Organisation übernehmen.