Rechtstexte
Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Neuregelung der Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb
Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Neuregelung der Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb
KMS vom 5. Mai 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/784
Die derzeitigen Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb wurden vom bayerischen Ministerrat im März beschlossen.
Seither hat sich die Situation weiterentwickelt: In Berlin wurde die sog. „Bundesnotbremse“ eingeführt, die für ganz Deutschland auch im Schulbereich Maßnahmen für den Umgang mit der Pandemie festlegt. In Bayern haben wir den Infektionsschutz an den Schulen deutlich gestärkt: Regelmäßige Testungen machen den Schulbetrieb sicherer. Nach den Lehrkräften an Grund- und Förderschulen erhalten nun auch die Lehrkräfte der weiterführenden und beruflichen…