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Rechtstexte

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Umsetzung der Maskenpflicht

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Umsetzung der Maskenpflicht

KMS vom 15. Juni 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/861

Erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern weiterhin, die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz ist zuletzt unter 20 gefallen. Sie liegt damit so niedrig wie zuletzt Anfang Oktober 2020.

Nach entsprechenden Beratungen im heutigen Ministerrat gilt daher bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.

Ich…