151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Distanzunterricht an den bayerischen Schulen bis 29. Januar 2021
  • 2. Notbetreuung
  • 3. Unterricht statt Faschingsferien
  • 4. Staatliche Lehrerfortbildung
  • 5. Staatliche Schulberatung
  • Sehr geehrte Frau Schulleiterin, sehr geehrter Herr Schulleiter,

Rechtstexte

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Unterrichtsbetrieb ab dem 11. Januar 2021; zusätzliche Unterrichtswoche während der Faschingszeit

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Unterrichtsbetrieb ab dem 11. Januar 2021; zusätzliche Unterrichtswoche während der Faschingszeit

KMS vom 7. Januar 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/332

Selten haben Neujahrswünsche eine so große Bedeutung wie in diesen Tagen. Ihnen, den Lehrkräften und allen anderen, die an Ihrer Schule tätig sind, wünschen Frau Staatssekretärin Anna Stolz und ich für 2021 von Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit, viel Kraft, Geduld und Zuversicht! Mit dem neuen Jahr verbinden wir die große Hoffnung, dass die Corona-Pandemie überwunden werden und unser Land zur ersehnten Normalität zurückkehren kann. Dass es bis dahin jedoch noch ein weiter Weg ist, zeigen die nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen.

Aus diesem Grund haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten vorgestern beschlossen, den Lockdown bis Ende Januar 2021 zu verlängern. Gestern haben wir im Ministerrat den damit vorgegebenen Rahmen für Bayern konkretisiert und auch Beschlüsse zum weiteren Vorgehen an den bayerischen Schulen im genannten Zeitraum gefasst.

1. Distanzunterricht an den bayerischen Schulen bis 29. Januar 2021

Angesichts der weiterhin alarmierend hohen Infektionszahlen in Bayern muss in den kommenden Wochen der Kontaktreduktion oberste Prioriät eingeräumt werden. Eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist derzeit nicht möglich.

Der Ministerrat hat daher entschieden, dass an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich Distanzunterricht gem. § 19 Abs. 4 BaySchO stattfindet.

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