151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

KMS vom 11. Juli 2022 Nr. II.5-BP4000.0/5/56

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nicht Beamtinnen und Beamte) sind nach Bürokratieentlastungsgesetz III und dem 7. SGB IV Änderungsgesetz ab 1. Januar 2023 nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorzulegen. Vielmehr muss der Arbeitgeber künftig die AU-Bescheinigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Form eines elektronischen Meldeverfahrens abrufen. Auf das Vorliegen einer AU-Bescheinigung kann aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht verzichtet werden.

Für den…