151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Deutschlandlied und Bayernhymne

Deutschlandlied und Bayernhymne

Verweigerung aus religiösen Gründen

KMS vom 17. 4. 1985 Nr. III A 12-11/22804 und KMS vom 11. 2. 1987 Nr. III A 8-4/7519 (Auszug)

Auch Schüler, die der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ angehören, sind zur Erlernung des Deutschlandliedes und des Bayernliedes nach der KMBek vom 2. 4. 1953 (BayBSVK S. 1028) verpflichtet. Wenn Schüler, die der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ angehören, aus (behaupteten) religiösen Gründen das Singen des Deutschlandliedes oder der Bayernhymne im Musikunterricht oder bei Veranstaltungen verweigern, können sie nicht zum Singen gezwungen werden. Eine solche Weigerung sollte – falls Überzeugungsversuche der Schule nicht fruchten – ohne Aufsehen…