151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Erkrankte Beschäftigte
  • 2. Reiserückkehrer
  • 3. Kontaktfälle
  • 4. Beschäftigte in Quarantäne in Deutschland
  • 5. Beschäftigte in Quarantäne außerhalb Deutschlands
  • 6. Unmöglichkeit der Rückreise
  • 7. Beschäftigte als Eltern
  • 8. Pflegebedürftige Angehörige
  • 9. Beschäftigte mit erhöhtem Gesundheitsrisiko
  • 10. Generelle Telearbeit
  • 11. Dienstreisen
  • 12. Aus- und Fortbildungen
  • 13. Priorisierung Telearbeit
  • 14. Atteste für Krankheit / kranke Kinder
  • 15. Privater Aufenthalt in Risikogebieten

Rechtstexte

Dienst- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 [FMS vom 18. März 2020]

Dienst- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 [FMS vom 18. März 2020]

FMS vom 18. März 2020 Nr. P 1400-1/94 

Nachfolgend erhalten Sie eine konsolidierte Fassung aller bisherigen FMS mit den entsprechenden Erläuterungen. 

1. Erkrankte Beschäftigte

Bei einer Corona-Virusinfektion sind Beamte dienstunfähig und Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Bei dienstunfähigen Beamten wird die Besoldung weiter gewährt. Arbeitsunfähige Arbeitnehmer erhalten für 6 Wochen Lohnfortzahlung.