151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Fachrichtungen der Fachberatung
  • 2. Aufgaben der Fachberatung
  • 2.1
  • 2.2
  • 3. Ergänzende Regelungen
  • 3.1 Kooperation
  • 3.2 Anrechnungsstunden
  • 3.3 Sachausgaben
  • 3.4 Dienstreisen
  • 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rechtstexte

Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern

Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern

KMBek vom 22. April 2021 (BayMBl. Nr. 317)

1Im Zuge der Weiterentwicklung der Lehrpläne sowie der in den letzten Jahren neu hinzugekommenen Aufgaben von Schule erfolgt eine Neuaufstellung der Fachberatungen bei den Staatlichen Schulämtern.
2Die als Fachberaterinnen und Fachberater bestellten Lehrkräfte unterstützen in dieser Eigenschaft das Staatliche Schulamt bei der Wahrnehmung seiner schulaufsichtlichen Aufgaben in den jeweiligen Fächern und Fachbereichen. 3Sie üben die Fachberatung im Rahmen ihres Hauptamtes aus.

1. Fachrichtungen der Fachberatung

In Weiterentwicklung der bisherigen Fachberatungen an den Staatlichen Schulämtern bestehen Fachberatungen für die folgenden Fachrichtungen:

  • Ernährung und Soziales, Werken und Gestalten
  • Technik
  • Wirtschaft und Kommunikation
  • Informatik
  • Sport
  • Verkehrs- und Sicherheitserziehung
  • Umwelterziehung, Klimaschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • optional zwei weitere Fächer aus der Stundentafel der Grund- und / oder Mittelschule bzw. schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und…