Zurück zur Übersicht
- 1. Aufgaben der Fachberatung
- 1.1
- 1.2
- 2. Ergänzende Regelungen
- 2.1
- 2.2
- 2.3
- 3.
Rechtstexte
Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern
Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern
KMBek vom 8. Mai 1995 (KWMBl I 1995 S. 205)
Die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern erstreckt sich derzeit auf den Unterricht in den Fächern Textilarbeit/Werken, Textilarbeit, Hauswirtschaft, Sport und Informatik sowie auf den Bereich der Verkehrserziehung und Unfallverhütung. Die als Fachberater bestellten Lehrkräfte unterstützen in dieser Eigenschaft das Staatliche Schulamt bei der Wahrnehmung seiner schulaufsichtlichen Aufgaben in den jeweiligen Fächern und Fachbereichen. Sie üben die Fachberatung im Rahmen ihres Hauptamtes aus.