151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen)

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen)

KMBek vom 12. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 437)

Auf Grund von Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 44 Abs. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) wird Folgendes bestimmt:

1.

1Zur Beratung und Unterstützung der Fachoberschulen und Berufsoberschulen in allen schulischen Fragen, insbesondere in den Bereichen Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung mit dem Ziel der systemischen Sicherung und Weiterentwicklung der Schulqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Evaluation sowie für die Ausübung der…