151 Jahre Maiß-Verlag
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  • 1. Dienstbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke
  • 2. Dienstbefreiung für fachliche und staatspolitische Zwecke

Rechtstexte

Dienstbefreiung für die Teilnahme von Beamten an Veranstaltungender Gewerkschaften und Berufsverbände

Dienstbefreiung für die Teilnahme von Beamten an Veranstaltungender Gewerkschaften und Berufsverbände

IMS vom 30. 11. 87 Nr. IZ-1-1520-27/15

Das Staatsministerium der Finanzen hat im Benehmen mit den übrigen Ressorts Grundsätze für die Teilnahme von Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an Veranstaltungen der Gewerkschaften und Berufsverbände erstellt, die wir nachfolgend mit der Bitte um Beachtung bekannt geben:

1. Dienstbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke

Die Dienstbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke ist in § 14 Abs. 3 UrlV geregelt. Danach soll der Dienstvorgesetzte, soweit nicht im Einzelfall dienstliche Gründe entgegenstehen, Dienstbefreiung gewähren:

  1. Für die Teilnahme an Sitzungen eines überörtlichen Gewerkschafts- oder Berufsverbandsvorstands (z. B. auf Kreis- oder Bezirksebene), dem der Beamte angehört, und
  2. an Tagungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden auf internationaler, Bundes- oder Landesebene, wenn…