Rechtstexte
Dienstreisen der Schulräte
Dienstreisen der Schulräte
KMBek vom 31. Juli 1978 (KMBl I S. 447)
I.
1.
Der Schulrat als fachlicher Leiter des Staatlichen Schulamtes und die weiteren Schulräte werden gemäß Artikel 2 Abs. 3 BayRKG ermächtigt, die nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen ihres festgelegten Aufgabenbereichs notwendigen Dienstreisen bis zur Dauer von fünf Tagen im Schulamtsbereich ohne Genehmigung durchzuführen.
2. …