Rechtstexte
Digitale Verwaltung der Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern über ein passwortgeschütztes Portal
Digitale Verwaltung der Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern über ein passwortgeschütztes Portal
KMS vom 9. Mai 2020 Nr. IV.11 – BS4641 – 6a.36807
Die Mitteilung, Dokumentation und Archivierung der Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die im Zusammenspiel Elternhaus und Schule erfolgt und einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand generiert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach einer fernmündlichen Verständigung der Schule eine schriftliche Mitteilung nachgereicht werden muss (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 BaySchO).
Im Schulversuch „Digitale Schule 2020“ ist erprobt worden, wie der Prozess im Fall einer Krankmeldung oder einer Beurlaubung komplett digital…